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Verbot des Setzkeschers im Anglersee

 

Zur Schonung des Fischbestandes im Anglersee ist ab sofort die Verwendung des Setzkeschers verboten. Die Fischereiaufsicht muss die Einhaltung dieses Verbots kontrollieren und bei Zuwiderhandlung einschreiten.

 

Ketsch, den 08.06.2011 / Die Vorstandschaft des ASV 1928 e.V.


Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 11. Oktober 2011 um 08:35 Uhr