Präzisierung der Regelung „Ausweichgewässer bei Hochwasser“:
Für die Entscheidung, ob bei einem Gemeinschaftsfischen im Ausweichgewässer gefischt wird, ist der Pegelstand Speyer maßgeblich. Bis einschließlich 4,50m wird am ursprünglich geplanten Gewässer gefischt, ab 4,51m am Ausweichgewässer. Die aktuellen Pegelstände können im SWR Videotext, Seite 805 abgerufen werden. Es ist jeweils die Pegelstandhöhe 2 Tage vor dem Fischen um 18:00 Uhr maßgeblich.
Wasserstand telefonische Ansage 06232 / 19429
Für alle vereinsinternen Angeln besteht Anmeldepflicht; die Meldelisten liegen in der ASV-Geschäftsstelle im Fischerheim und Angelshop Askari, Brühl aus. Meldeschluss jeweils freitags vor den Veranstaltungen bis 18:30 Uhr.
Bei den Vereinsfischen, die in Gewässern der RHEIN-NECKAR-PACHTGEMEINSCHAFT stattfinden, muss jeder Teilnehmer im Besitz der gültigen Streckenkarte sein.
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