Ketsch am Rhein, den 28.03.2024
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Parken & Parkplatzregelung 

     
 

Parken

In unmittelbarer Nähe zum Festplatz finden sich ausreichende Parkmöglichkeiten. (siehe unten)

 

Anfahrt

Sie suchen nach dem kürzesten und schnellsten Weg, wie Sie uns auf dem Ketscher Backfischfest besuchen können?

Kein Problem, nutzen Sie Ihr Smartphone, Navigationsgerät oder Routenplaner Ihrer Wahl (Anschrift siehe unten), dieser berechnet Ihren schnellsten Weg zum Ketscher Backfischfest.

 

Anschrift / Navigationsadresse

Festgelände, Im Bruch, 68775 Ketsch

 

Wo stelle ich mein Auto ab?

Grundsätzlich gibt es drei Parkbereiche mit jeweils nur einer Zufahrt. Diese werden wie bisher von einem externen Betreiber gegen eine Gebühr verwaltet.

 

Parkbereich Rheinhalle

Die Stellplätze vor der Rheinhalle sind über den Rheindamm / Speyerer Straße erreichbar. Die aus Richtung Ortsmitte erste Abfahrt ins Bruchgelände ist wie gewohnt die Hauptzufahrt. Dieser Parkbereich ist für die Festbesucher reserviert.

 

Parkbereich Freibad

Tagsüber wird der Bereich direkt vor dem Freibad für Badegäste frei zugänglich bleiben. Um die Besucherströme zu trennen, werden Badegäste gebeten, die separate Zufahrt vom Kreuzwiesenweg zu nutzen. Ab 19:00 Uhr wird dann der gebührenpflichtige Parkbereich des Backfischfestes dorthin ausgedehnt, so dass abends auch Festbesucher diesen vom Kreuzwiesenweg aus anfahren können.

 

Parkbereich Tennisplätze

Die Parkplätze gegenüber den Tennisplätzen (insgesamt 9 Parkbuchten) sind nur von der verlängerten Gutenbergstraße aus erreichbar. Diese sind in mehrere, separate Bereiche für Schausteller, Tennisspieler, Gäste des Restaurants „Bella Capri“ und Festbesucher aufgeteilt und deutlich mit Schildern ausgewiesen.

 

Verkehrsregelung / Verkehrsführung

Die Straße „Am Bruchgraben“ wird in Richtung Hockenheim zur Einbahnstraße. In Fahrtrichtung links besteht Parkverbot.


Für Festbesucher aus Richtung Hockenheim und Talhaus bedeutet dies, dass sie sämtliche Parkbereiche nur über die verlängerte Gutenbergstraße oder den Rheindamm/Speyerer Straße erreichen können.

 

Die Zufahrt zu den Parkbereichen über den Bruchgraben (Abbiegen vor der Tankstelle) ist wegen der Einbahnstraßenregelung nicht möglich.

 

Ein Hinweisschild vor der Abfahrt in den Bruchgraben auf der Hockenheimer Straße weist zusätzlich deutlich darauf hin.

 

Wir bitten alle, die zeitlich begrenzten Verkehrsregeln einzuhalten. In diesem Jahr werden wir die Nichteinhaltung mit vernünftiger Intensität ahnden und bitten dafür zum Schutz aller um Verständnis.